Ihr Anspruch - Unsere Erfahrung! Fast jedes Problem ist lösbar, man muss es nur angehen!
Unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in München steht Ihnen in allen Fragen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht jederzeit mit einem fachkompetenten Rechtsanwalt zur Verfügung.
Während das Individualarbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt, befasst sich das Kollektivarbeitsrecht mit den Rechtsverhältnissen zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten einerseits sowie Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern andererseits.Richtlinien der Europäischen Union enthalten etliche arbeitsrechtliche Bestimmungen. Entsprechende Rechtsvorschriften wurden z. B. für die europäischen Betriebsräte und die Mitbestimmung in Unternehmen mit der Rechtsform Europäische Gesellschaft, aber auch für den Fall von Massenentlassungen entwickelt.
Zahlreiche deutsche Gesetze weisen Arbeitsrechtsnormen auf. Möglicherweise sind bei der Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragen auch die Regelungen von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und einzelnen Arbeitsverträgen zu berücksichtigen.Auch das sogenannte „Richterrecht“, also die Auslegung rechtlicher Regelungen durch gerichtliche Entscheidungen hat im individuellen, vor allem aber im kollektiven Arbeitsrecht eine besonders große Bedeutung. Bei Streitigkeiten über die Auslegung von EU-Richtlinien entscheidet der Europäische Gerichtshof. Die höchste Arbeitsgerichtsinstanz ist in Deutschland das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Wenden Sie sich bei arbeitsrechtlichen Fragen zum Individual- oder Kollektivrecht frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei in München! Unsere Rechtsanwälte beraten Sie außergerichtlich, vertreten Sie aber auch vor einem Arbeitsgericht.Das Kündigungsschutzgesetz sorgt gewöhnlich für eine Beschränkung der bei Verträgen grundsätzlich geltenden Kündigungsfreiheit auf eine sozial gerechtfertigte Kündigung. Arbeitnehmer sollten aber auch eine Abmahnung unbedingt ernst nehmen, um eine mögliche Kündigung zu vermeiden. Aufhebungsverträge müssen nicht zuletzt hinsichtlich der Höhe einer Abfindung sorgfältig ausgearbeitet werden. Das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält Bestimmungen zur Fortzahlung des Arbeitentgelts im Krankheitsfall und an gesetzlichen Feiertagen. Das Arbeitszeitgesetz dient der Begrenzung der täglich zulässigen Arbeitszeit und legt Mindestruhepausen fest. Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Erholungsurlaub von Arbeitnehmern. Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Frauen und Mütter vor ungesunden Beschäftigungen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz dient dem Schutz arbeitender Kinder und Jugendlicher. Das Berufsbildungsgesetz regelt die duale Berufsausbildung (in Berufsschule und Betrieb), die Fortbildung und die berufliche Umschulung. Das Sozialgesetzbuch enthält beispielsweise Regelungen zu geringfügigen Beschäftigungen und zum Schwerbehindertenrecht. Besondere Regelungen gelten für Handelsvertreter und Freie Mitarbeiter. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz setzt zwei EU-Richtlinien in nationales deutsches Recht um.
Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 Absatz 3 die Koalitionsfreiheit, also das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Bildung von Vereinigungen. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Arbeitgeber und dem Betriebsrat als der Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Bestimmungen zum Sprecherausschuss, der die Rechte der Leitenden Angestellten vertritt, enthält das Sprecherausschussgesetz.Die Vielfalt der Rechtsgrundlagen macht gerade im Arbeitsrecht die Einholung fachkundigen Rats bei einem Rechtsanwalt nahezu unabdingbar. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen über einen guten Überblick auch über aktuelle Urteile. Daher können die Kollegen unserer Kanzlei jedem Mandanten in rechtlichen Zweifels- und Streitfragen mit Rat und Tat rasch hilfreich zur Seite stehen. Sprechen Sie unsere Rechtsanwälte an! Ein Fachanwalt unserer Kanzlei unterstützt Sie zeitnah mit seiner umfassenden arbeitsrechtlichen Fachkompetenz!
Bei hochqualifizierten Führungskräften wie GmbH-Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern bedarf es darüber hinaus eines fundierten gesellschaftsrechtlichen Wissens. Wir bringen für Sie unsere Erfahrung in dieser komplexen Materie ein.
Gerade bei diesen komplizierten Verflechtungen kann das Team der Fachanwälte für Arbeitsrecht durch seine eindeutige Schwerpunktsetzung wirtschaftliche und praxisgerechte Gesamtlösungen anbieten.
Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionär, Handelsmakler? Es gibt viele verschiedene Vertriebsmöglichkeiten. Hinzu kommen noch Groß- und Einzelhandel sowie der zwischenzeitlich seltener gewordene Direktabsatz über eigene Verkaufsstellen. Der selbstständige Handelsvertreter kommt seiner Struktur nach dem Arbeitnehmer, also dem fest angestellten Vertriebsmitarbeiter am nächsten. Von daher beschäftigen sich die Fachanwälte für Arbeitsrecht traditionell auch mit dem Recht der Handelsvertreter. Denn Arbeitnehmer und Handelsvertreter sind beide
Einziges Abgrenzungskriterium ist daher die nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Selbstständigkeit des Handelsvertreters.
Ist der fragliche Vertriebsmitarbeiter daher nicht selbstständig, sondern fest in die Betriebshierarchie des Unternehmens eingegliedert, ist er der „Scheinselbstständige im Vertriebsbereich“ - mit allen bekannten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problemen für die Unternehmen.
Für den echten Handelsvertreter gilt mangels Arbeitnehmereigenschaft kein Schutz vor ordentlichen Kündigungen. Für eine fristlose Kündigung ist jedoch auch hier - wie bei Arbeitnehmern - nach § 89 a HGB ein wichtiger Grund notwendig.
Sollte ein wichtiger Grund gegeben sein, hat dies auch erhebliche Auswirkungen auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - er kann entfallen.
Durch diesen Ausgleichsanspruch soll der Handelsvertreter an den durch ihn vermittelten, dauerhaften Geschäftsverbindungen beteiligt werden.
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes und der Ausgleichsanspruch sind meist die Hauptstreitpunkte im Handelsvertreterrecht.
Hier stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite.